Der TSGV startet sein Sportangebot am 18.05.2020 wieder nach dem Corona LockDown.
Im 1 Schritt nur im Freien unter Einhaltung der Auflagen. Nachdem die Gemeinde den Sportpaltz freigegeben hat, werden sich unsere Aktivitäten auf den Sportplatz beschränken.
Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter den Auflagen die ab dem 11.05.2020 gelten:
- Maximal 5 Personen per 1000qm . Deshalb sind alle Aktivitäten beim Vorstand anzumelden, da wir die Planung der Sportplatzbelegung zentral durchführen.
- Durchgängiger Mindestabstand aller Beteiligten von mind. 1,5 Metern
- Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Vereins raum bleiben geschlossen
- Dokumentation der Trainingsteilnehmenden durch die Trainer
- Es wird eine verantwortliche Person für die Einhaltung der Auflagen benannt
- Die Hygienemaßnahmen werden eingehalten , siehe Hygienekonzept anbei. Das Hygienekonzept ist im Fenster des Vereinsraums ausgehängt.
Für alle am Training teilnehmenden Personen gelten des Weiteren folgende Regeln:
- Zu Hause bleiben bei Symptomen wie Husten, Fieber, Atemnot oder sämtlichen Erkältungssymptomen
- Zu Hause bleiben bei Personen mit diesen Symptomen im eigenen Haushalt
- Zu Hause bleiben bei positivem Test (mind. 14 Tage)
- Alleine oder maximal zu zweit zum Training fahren
- Fertig umgezogen erst kurz vor Trainingsbeginn ankommen
- Eigene Trinkflasche von zu Hause mitbringen
- Keine Begrüßungsrituale mit Körperkontakt
- Vor und nach dem Training mind. 30 Sek. Hände waschen
- Nach dem Training ist das Sportgelände direkt zu verlassen und zu Hause zu duschen
Bevor der Trainingsbetrieb aufgenommen wird, werden alle Trainer und teilnehmenden Sportler/Sportlerinnen über diese Regularien in Kenntnis gesetzt und um deren Einhaltung gebeten.
Bitte beiliegende Einverständniserklärung unterschrieben beim Trainer vor Trainingsbeginn abgeben.
Um die Hygienemaßnahmen vollständig einhalten zu können, wird der Zugang zu den Toiletten ermöglicht und für ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen und Desinfizieren gesorgt.
Die Dokumentation der Trainingsteilnehmenden ist eine zwingend vorgeschrieben Maßnahme zur Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten. Ohne diese Erfassung ist eine Teilnahme am Training nicht möglich. Die Daten werden nach spätestens 4 Wochen gelöscht bzw. vernichtet.
Der Vorstand